Autorin:Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht Der „Intimarzt“ befriedige ein akutes Bedürfnis, schreibt die F.A.Z. vom 13.11.2019. Nämlich: „Den Wunsch von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn etwa, Gesundheits-Apps wie diese möglichst auf breiter digitaler Front auf den Markt zu bringen…“. Das Digitale-Versorgung-Gesetz Spahns Digitale-Versorgung-Gesetz – (DVG) sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte künftig digitale Gesundheitsanwendungen auf …
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