Entgeltfortzahlung bei neuer Krankheit Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.12.2019 (5 AZR 505/18 – bisher nur Pressemitteilung) über die Entgeltfortzahlung bei neuer Krankheit entschieden. Der juristische Fachausdruck hierzu lautet „Einheit des Verhinderungsfalles“. Folgender Fall lag dem BAG (gekürzt) zugrunde: Eine Arbeitnehmerin war bis 31.7.2017 bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Sie war seit 7.2.2017 arbeitsunfähig wegen eines psychischen Leidens erkrankt. Die Hausärztin …
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