Die Fürsorgepflicht – Wesentlicher Teil des Arbeitsverhältnisses. In einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es Hauptpflichten und Nebenpflichten. Zu den Hauptpflichten gehört die Pflicht zu Arbeiten und die Pflicht zu bezahlen. Die Nebenpflichten sind vielfältig und oft „ungeschriebene Gesetze“ im jeweiligen Betrieb. Die Fürsorgepflicht ist DIE Nebenpflicht des Arbeitgebers schlechthin. Sie kann nicht durch Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Wenn …
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