Autorin:Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht Pflegekräfte riskieren ihren Job, wenn sie vorsätzlich falsche Angaben in der Patientendokumentation machen. Das Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 07.08.2019 – 3 Ca 992/19 hielt die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin für gerechtfertigt. Die Pflegekraft hatte in der Dokumentation eingetragen eine Patientin persönlich aufgesucht zu haben, obwohl sie nur mit …
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