Freistellung von der Arbeitsleistung Die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit kann Bezahlt oder unbezahlt Einseitig oder im gegenseitigen Einvernehmen geschehen. Bezahlte Suspendierung erfolgt zum Beispiel bei der Gewährung von Urlaub. Unbezahlte Freistellung von der Arbeit ist zum Beispiel die Elternzeit. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlte Freistellung. Jedoch kann sich aus einem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder …
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