Autorin:Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht Die neu in das SGB V eingefügten Vorschriften zur Nutzung von Krankenversicherungsdaten für die medizinische Forschung und die Gesundheitsversorgung bleiben weiter in Kraft. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 19.03.2020 – BvQ 1/20 entschieden. Worum geht es? § 68a Abs. 5 SGB V bestimmt die Auswertung von Sozialdaten …
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