Von Melanie Ströbel, Rechtsanwältin | Partnerin, Loewenheim Rechtsanwälte Eine gut durchdachte App kann mittlerweile eine Goldgrube sein. Doch oftmals scheitert es an rechtlichen Kenntnissen, um das Produkt schließlich rechtssicher und erfolgreich auf den Markt zu bringen. Apps haben Urheberrechtsschutz Apps genießen als Computerprogramm gemäß § 69 a UrhG urheberrechtlichen Schutz. Der urheberrechtliche Schutz umfasst dabei …
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