Vertragsrecht

Das Urheberrecht in Arbeits- und Dienstverhältnissen Teil 1

Von Melanie Ströbel Rechtsanwältin im  Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie im Gesellschafts- und Vertragsrecht. Viele Arbeitnehmer sind im Rahmen ihres Arbeits- oder Dienstverhältnissen dazu verpflichtet, Werke zu erschaffen. Diese Arbeitnehmer sind nach dem deutschen Urheberrecht, das vom sogenannten Schöpferprinzip geprägt ist, die Urheber der Werke. Das Urheberrecht ist sowohl in seiner Gesamtheit, als auch in …