Von Dr. Tobias Fuchs, Partner – KPMG Rechtsanwalts-gesellschaft mbH Am 23. März 2016 tritt das neue europäische Markenrecht (Verordnung (EU) 2015/2424) in Kraft. Einige Regelungen der neuen Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) werden erhebliche praktische Relevanz haben. Aber welche Konsequenzen ergeben sich hieraus genau? Die Gemeinschaftsmarke heißt zukünftig „Unionsmarke“ und das Harmonisierungsamt „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum“. …
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