Seit dem Jahr 2017 können kleinere Familienkassen in deutschen Behörden ihre Kindergeldfälle dauerhaft an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen. Mittlerweile hat die Familienkasse der BA von 17.000 kleineren Familienkassen die Zahlungen für über eineinhalb Millionen Kinder übernommen. „Während in den ersten Jahren der Verwaltungsreform noch hauptsächlich kleine Institutionen des öffentlichen Dienstes diese …
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