Gratifikation, Sonderzahlung, 13. Gehalt. Das sind nur einige Bezeichnungen für das, was der Arbeitgeber zusätzlich zum monatlichen Gehalt noch zahlt. Anspruchsgrundlage für Gratifikation & Co. Die Anspruchsgrundlage für Sonderzahlungen findet sich im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, einer Betriebesvereinbarung oder auch in einer betrieblichen Übung. Der Arbeitgeber, der allen Arbeitnehmern diese Leistung zukommen lassen möchte, muss hierbei den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Widerruf und Freiwilligkeitsvorbehalt bei …
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