Autorin:Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht Ärzte müssen Privatpatienten über Behandlungskosten informieren, die möglicherweise nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Hat der Arzt die wirtschaftlichen Informationen vergessen, kommt es, anders als bei der medizinischen Aufklärung, nicht zu einer Beweislastumkehr, entschied der BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 – Az.: VI ZR 92/19. Im Versäumnisfall …
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