Gleichbehandlung – Oft missverstanden Vielfach wird angenommen, der Arbeitgeber muss dem einen Arbeitnehmer geben, was er auch dem anderen gegeben hat (z.B.: ein Arbeitnehmer bekommt einen Tag Sonderurlaub, weil die Mutter krank ist, der andere bekommt ihn nicht). Dieses Beispiel ist für sich genommen, laut Arbeitsrecht, noch kein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung. Denn …
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