Individualarbeitsrecht

Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung bei Testfahrern?

Gegen einen großen deutschen Automobilhersteller sind – mit entsprechend großer medialer Begleitung – bereits im Jahr 2013 zahlreiche Klagen von sog. Testfahrern anhängig gemacht worden, die geltend machten, dass wegen einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis mit dem „Autoriesen“ entstanden sein soll. Die Testfahrer waren bei einem Dienstleister beschäftigt, der entsprechende Aufträge für Testfahrten auf Grundlage …

Arbeitsplatz- oder arbeitnehmerbezogene Auffassung einer „vorübergehenden“ Arbeitnehmerüberlassung – Neuigkeiten vom BAG zu erwarten

Die mit Wirkung zum 1. Dezember 2011 in das AÜG eingefügte Vorschrift, dass eine Überlassung von Arbeitnehmern vorübergehend zu erfolgen hat (§ 1 Abs. 1 S. 2 AÜG), ist auch über drei Jahre nach deren Inkrafttreten ein „arbeitsrechtliches Mysterium“. Zahlreiche um diese Regelung rankende und für die Praxis bedeutsame Fragen sind nach wie vor ungeklärt. …

Freistellung von Zeitarbeitnehmern bei Plusstunden – Risikoverlagerung von Nichteinsatz auf Zeitarbeitnehmer zulässig?

Nach wie vor ist umstritten, ob ein Zeitarbeitsunternehmen seine Mitarbeiter unter Anrechnung auf die im Arbeitszeitkonto eingestellten Plusstunden (bezahlt) freistellen kann, wenn dieses – z.B. nach dem Ende eines Einsatzes bei einem Kunden – dem Arbeitnehmer insbesondere bei einem Auftragsmangel keinen Folgeeinsatz zuweisen kann. Die überwiegende Anzahl der Gerichte hat dieses Vorgehen in der Vergangenheit …

Wirksamkeit von Klauseln zur Vermittlungsprovision in Überlassungsverträgen – Anknüpfung der Höhe der Vermittlungsprovision an Stundenverrechnungssatz

Das OLG Oldenburg hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der AGB-rechtlichen Wirksamkeit einer zwischen dem Personaldienstleister und dessen Kunden vereinbarten Vermittlungsprovision befassen müssen, deren Höhe (degressiv gestaffelt nach Überlassungsdauer) an den Stundenverrechnungssatz anknüpft (Urt. v. 30. Oktober 2014 – 1 U 42/14). Die Klausel war wie folgt formuliert: „Übernimmt der [Entleiher] oder ein mit …

Die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung erstmals als widersprüchliches Verhalten bezeichnet – Vorratserlaubnis ohne Wirkung!

Bislang konnten sich Dienstleister darauf verlassen, dass sie die „unangenehmen“ Wirkungen des AÜG, insbesondere die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses gem. § 10 Abs. 1 AÜG, vermeiden können, wenn sie mit einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis „im Gepäck“ Werk-/Dienstverträge mit ihren Kunden abschließen, sich diese im Nachhinein aber als eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung herausstellen. Diese Konstruktion bekommt auf Grundlage einer aktuellen …