Gegen einen großen deutschen Automobilhersteller sind – mit entsprechend großer medialer Begleitung – bereits im Jahr 2013 zahlreiche Klagen von sog. Testfahrern anhängig gemacht worden, die geltend machten, dass wegen einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis mit dem „Autoriesen“ entstanden sein soll. Die Testfahrer waren bei einem Dienstleister beschäftigt, der entsprechende Aufträge für Testfahrten auf Grundlage …
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