Autorin:Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht Undercover recherchierende Journalisten müssen Patientenrechte und Arztgeheimnis beachten. In der Psychiatrie heimlich aufgenommenes Ton- und Filmmaterial könne einen Unterlassungsanspruch begründen, auch wenn es nicht gesendet wird, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln mit Beschluss vom 18.07.2019 – Az. 15 W 21/19. Dabei kann bereits die Weitergabe an Dritte das …
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