Coronavirus: Handy-Ortung im neuen Seuchenschutzgesetz

Autorin:
Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht

Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat sich der Föderalismus als Störfaktor herausgestellt, findet Gesundheitsminister Jens Spahn. Er will dem Bund mehr Eingriffsmöglichkeiten beim Infektionsschutz verschaffen. In einem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ die einigen Zeitungen, u.a. dem Handelsblatt als Entwurfspapier vorliegt, soll ein umfangreicher Maßnahmenkatalog beschlossen werden. Das Bundesgesundheitsministerium wird u.a. ermächtigt:

  • grenzüberschreitende Personentransporte zu untersagen,
  • per Handy-Ortung die Kontaktpersonen von Infizierten zu suchen,
  • medizinisches Personal zwangsweise zu rekrutieren.
  • die Versorgung von Arzneimitteln und Schutzausrüstung zentral zu leiten,
  • Gesundheitseinrichtungen zu verpflichten, bestimmte Kapazitäten vorzuhalten.

Schon am Montag, den 23.03.2020, soll ein solches Gesetz im Kabinett diskutiert und Teil der Krisenbeschlüsse werden. Am Mittwoch, den 25.03.2020, könnte das Gesetz den Bundestag passieren.

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