By Dennis Hillemann
Ein kurzer Überblick zu den neuesten Entwicklungen zu Staatshilfen für Unternehmen (einschließlich Start-Ups und Selbständige) in der Corona-Krise:
- Auf Bundesebene steht u.a. die Entscheidung über den geplanten Notfallfonds im Bundestag an; den entsprechenden Gesetzen soll dann Freitag der Bundesrat zustimmen; da werden wir also nächsten Montag etwas Handfestes haben
- Auf Länderebene gibt es folgende neue Soforthilfeprogramme:
- Soforthilfe Corona in Ba-Wü ab heute Abend (https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/), nicht rückzahlbare Zuschüsse von 9.000 – 30.000 Euro; kein Ausgleich von Engpässen oder Umsatzeinbrüchen, die vor dem 11 März 2020 entstanden sind
- Antragstellung auf Zuschüsse von 5.000 Euro bei der Investitionsbank Berlin – Soforthilfe-Paket II – ab Freitag, d. 27. März 2020, um 12 Uhr möglich (https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html); gefördert werden Kleinst- und Solounternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
- Soforthilfe Corona Brandenburg kann ab sofort unter https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/ bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg beantragt werden; gefördert werden Unternehmen mit bis zu 100 Erwerbstätigen; 9.000 – 60.000 Euro je nach Beschäftigtenzahl
- Mecklenburg-Vorpommern gewährt Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen von 9.000-40.000 Euro; Antrag unter https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/
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von Dennis Hillemann