EuGH Generalanwältin: Zur Wettbewerbswidrigkeit in der Pharma-Branche

Autorin:
Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht

Der Arzneimittelsektor ist ein hart umkämpfter Markt. Was hier wettbewerbswidrig sein kann, hat die Generalanwältin beim EuGH, Juliane Kokott, in ihrem Schlussantrag vom 22.01.2020 dargelegt.  

Der Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) war Inhaber eines Patents für den Wirkstoff des Antidepressivums Paroxetin. Der Konzern hielt auch weitere Sekundärpatente für bestimmte Herstellungsverfahren. Als 1999 das Primärpatent auslief, erwogen mehrere Generikahersteller, mit entsprechenden Medikamenten in den britischen Markt einzutreten. Zwischen GSK und den Pharmaherstellern kam es zu Streitigkeiten über die Gültigkeit der Sekundärpatente. GSK schloss daraufhin Vergleiche zur gütlichen Beilegung dieser Rechtsstreitigkeiten. Danach verzichteten die Generikahersteller gegen Zahlung einer Entschädigung für einen bestimmten Zeitraum auf den Markteintritt.

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