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Kurzzeitige Beschäftigung: Unternehmen können für Spitzenzeiten befristet Personal aus dem Ausland rekrutieren

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Kurzzeitige Beschäftigung: Unternehmen können für Spitzenzeiten befristet Personal aus dem Ausland rekrutieren Am 1. März tritt die zweite Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ in Kraft. Ein Bestandteil ist die sogenannte kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung, die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ergänzt. Diese ermöglicht es Arbeitgebern, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen. „Die neue kurzzeitige Beschäftigung eröffnet Arbeitgebern, etwa mit Saisongeschäft, …