Zugang einer Kündigung Die Kündigung ist eines der einschneidendsten Ereignisse in einem Arbeitsverhältnis. Sie muss schriftlich erfolgen. Mündlich ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Sie ist eine sogenannte einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. D.h. sie ist nicht von der Zustimmung des Empfängers abhängig. ABER derjenige, der sie ausspricht, muss deren Zugang bei der Gegenseite beweisen. D.h. ein einfacher Brief ist eine sehr schlechte Lösung, denn solche …
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