Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) wurde in der Sitzung des Abgeordneten Hauses am 4. Juni 2020 beschlossen und ist das erste Gesetz solcher Art in Deutschland. Das neue Gesetz gilt als das zentrale antidiskriminierungsrechtliche Schlüsselprojekt der Berliner Landesregierung. Das Berliner Landesrecht enthält zwar bereits einige bereichsbezogene Regelungen gegen Diskriminierung, z. B. mit dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) oder dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG), bietet jedoch keinen umfassenden und wirksamen Schutz, der es allen Personen ermöglicht, sich im Falle von öffentlich-rechtlichem Handeln gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen und Ansprüche geltend zu machen – wie es auf Grundlage des AGG im Arbeitsleben oder in den Teilen des Zivilrechtsverkehrs vorgesehen ist.
von Dennis Hillemann