Von Dr. Andreas Blunk, MLE – Rechtsanwalt und Notar, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Beim Kauf von Gesellschaftsanteilen werden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche regelmäßig ausgeschlossen. Stattdessen wird in Unternehmenskaufverträgen typischerweise ein autonomes Haftungsregime etabliert, da der Mängelbegriff des BGB auf Einzelwirtschaftsgüter ausgerichtet ist und auf den von nicht erfüllten Erwartungen an das von der Zielgesellschaft gehaltene Gesamtgebilde „Unternehmen“ …
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