Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 öffnet Türen Ab 18. November greift die erste Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“. So gilt dann etwa für Arbeitskräfte, die über die „Blaue Karte“ einreisen, eine niedrigere Gehaltsschwelle. Fachkräfte aus nicht-reglementierten Berufen, deren ausländischer Abschluss in Deutschland anerkannt ist, können nun auch in anderen Branchen arbeiten. „Blaue Karte“ – Grenzen für Mindestjahresgehälter sinken …
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