Deutlich weniger Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung

• Zahl der Widersprüche und Klagen ist im Jahr 2021 um knapp ein Fünftel gesunken • Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen liegt bei rund 1,6 Prozent

Im Jahr 2021 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 413.600 Widersprüche und 61.400 Klagen eingereicht. Das waren 97.800 Widersprüche bzw. 17.700 Klagen weniger als 2020.

Vor allem die Widersprüche gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide sowie Einkommen und Vermögen sind gesunken. Auch bei Widersprüchen gegen Kosten der Unterkunft gab es einen Rückgang, der aber etwas schwächer ausgefallen ist. Mit Beginn der Pandemie vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung. So wird etwa darauf verzichtet, das Vermögen zu prüfen, wenn es nicht erheblich ist. Zudem werden über einen begrenzten Zeitraum die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese höher als die jeweiligen kommunalen Richtwerte sind.

Die Zahl der Widersprüche gegen Sanktionen ist weiterhin niedrig, auch wenn diese im Vergleich zum Jahr 2020 leicht stieg. Während im Jahr 2019 noch knapp 40.000 Widersprüche gegen Sanktionen eingelegt wurden, sank die Zahl auf 10.000 im vergangenen Jahr. Die Jobcenter mussten aber auch weniger Sanktionen aussprechen.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcenter mit BA-Beteiligung gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 302 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2021 haben diese 21,3 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 348.700 Widersprüche und 48.800 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote sank rechnerisch von 2,3 Prozent im Jahr 2020 auf 1,6 Prozent, die Klagequote um 0,1 Punkte auf 0,3 Prozent. Die Quote ist ein Näherungswert, da etwa gegen denselben Bescheid auch mehrere Widersprüche eingelegt werden können.

Erledigte Widersprüche und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 439.800 Widersprüche entschieden. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 153.700 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (64.600). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 50.500 Widersprüchen festgestellt.

77.700 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden rund 65 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 35 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung. Die meisten Klagen werden ohne Urteil erledigt – häufig deswegen, weil die Leistungsempfänger bislang fehlende Unterlagen im Klageverfahren nachreichen.

Hinweise für Redaktionen

 – Die Jobcenter können in zwei verschiedenen Formen betrieben werden. In 302 Jobcentern, den sog. „gemeinsamen Einrichtungen“, arbeiten BA und der jeweilige Landkreis zusammen und betreiben das Jobcenter gemeinsam. Der Gesetzgeber hat zudem für rund 100 Landkreise die Möglichkeit geschaffen, die Jobcenter in alleiniger Verantwortung zu betreiben (sog. „Jobcenter in kommunaler Trägerschaft“). Die BA ist an diesen Jobcentern nicht beteiligt.

 – Die in dieser Presseinformation veröffentlichten Zahlen werden für beide Einrichtungsformen zusammen veröffentlicht, da auch die Jobcenter in kommunaler Trägerschaft der BA nach festgelegten Kriterien Daten zu Widersprüchen und Klagen liefern. Einzige Ausnahme ist der Absatz zur Widerspruchs- und Klagequote: Die BA kennt die Zahl der verschickten Leistungsbescheide nur für die gemeinsamen Einrichtungen. Deswegen werden bei den rechnerischen Quoten nur die eingegangenen Widersprüche und Klagen der gemeinsam betriebenen Jobcenter berücksichtigt.

 – Statistische Informationen zu Widersprüchen und Klagen im Internet

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