By Dennis Hillemann
Deutschland will die Welt der Aktien, Aktien und Wertpapiere digitalisieren – über eine sanfte Entwicklung statt über eine harte Revolution. Und Nr. 3 ist ein Muss.
Die Digitalisierung hat in vielen Bereichen zu erheblichen Veränderungen geführt. Auch die Finanzmärkte können diese neuen Entwicklungen nicht ignorieren. Eine dieser Innovationen in den letzten Jahren war die Entwicklung blockchain-basierter Technologien.
Diese ermöglichen die elektronische Übertragung von Aktienrechten mit Inhalten („Token“ oder „Münzen“) vom Verkäufer auf den Käufer, ohne dass Dritte einbezogen werden müssen. Der erste relevante Anwendungsfall einer Blockchain-Technologie fand 2009 mit der Entwicklung von Bitcoin statt.
Das Bitcoin sollte Online-Zahlungen direkt zwischen den Vertragsparteien ohne Beteiligung eines Finanzdienstleisters ermöglichen, was bei aktuellen Online-Zahlungssystemen erforderlich ist. Immer mehr Startups entdeckten in den folgenden Jahren das Potenzial virtueller Währungen oder anderer Krypto-Token als schnelle und unbürokratische Finanzierungsform. Aufgrund der möglichen Anonymität bei der Verwendung von Kryptowährungen wurden sie jedoch auch für ein illegales Geschäft aller Art interessant.
Infolgedessen konzentrierte sich der Gesetzgeber zunehmend auf die Notwendigkeit, gesetzliche Regulierungsmechanismen zu schaffen. In diesem Zusammenhang war der erste Schritt die Qualifikation von Bitcoin und andere Krypto-Token, die als private Zahlungsmittel als Rechnungseinheiten im Rahmen des Deutschen Bankengesetzes ( KWG ) verwendet wurden.
von Dennis Hillemann