Die mit Wirkung zum 1. Dezember 2011 in das AÜG eingefügte Vorschrift, dass eine Überlassung von Arbeitnehmern vorübergehend zu erfolgen hat (§ 1 Abs. 1 S. 2 AÜG), ist auch über drei Jahre nach deren Inkrafttreten ein „arbeitsrechtliches Mysterium“. Zahlreiche um diese Regelung rankende und für die Praxis bedeutsame Fragen sind nach wie vor ungeklärt. …
Monat: März 2015
Die Beweggründe eine GmbH im Zuge einer Kapitalerhöhung mit frischem Kapital auszustatten sind vielfältig. In Krisenzeiten kann eine solche Kapitalmaßnahme als „klassisches“ Element zur Stärkung des Eigenkapitals einen wesentlichen Beitrag zur bilanziellen Restrukturierung leisten. Allerdings sind in Krisenkonstellationen der Ausgang und die Wirkung der ergriffenen Sanierungsschritte nicht immer vorhersehbar, so dass das Risiko besteht, dass …