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Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 30. Juni 2020 möglich

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 24.März 2020 Arbeitgeber können Anzeigen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 30. Juni 2020 erstatten. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe. Gemeinsam unterstützen die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter Arbeitgeber in der aktuellen Situation bei den Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Die BA …