Das Bundessozialgericht (Az: B 1 A 2/20 R) entschied, dass der Bund zur Finanzierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nicht auf die Beiträge der Krankenkassen zugreifen darf. Auf dem Prüfstand stand das Präventionsgesetz von 2015. Mit dem Präventionsgesetz wurde u.a. § 20a SGB V neu gefasst. Nach diesem Gesetz sind die Krankenkassen verpflichtet, die …
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