Die Registermodernisierung ist ein elementarer Baustein für einen modernen, digitalen Staat. Ziel des Vorhabens ist es, dass Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung ihrer Verwaltungsleistungen ihre Daten und Nachweise nur ein einziges Mal einreichen müssen. („Once-Only-Prinzip“)
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben eine Kooperation unterzeichnet, welche die Grundlage für eine mehrjährige Zusammenarbeit im Bereich der Registermodernisierung bildet. Das Vorhaben wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der BA, dem BVA sowie der Freien Hansestadt Bremen vereinbart.
Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der BA:
„Mit der Modernisierung des Datenaustausches reichen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen ihre benötigten Daten und Nachweise nach dem „Once-Only-Prinzip“ nur noch ein einziges Mal ein. Die eingereichten Daten und Nachweise können dann für weitere Verwaltungsleistungen genutzt werden – auch von anderen Behörden.
Das Ziel: Aufwände reduzieren und die Chancen, die uns Automatisierung hier bietet nutzen. Künftig wollen wir die Daten laufen lassen, nicht die Menschen.“
Wenn Behörden untereinander automatisiert Daten tauschen, setzt dies eine eindeutige Identifizierung der Personen in Registern voraus, um Verwechslungen auszuschließen. Daher ist im 1. Schritt die Umsetzung des Identifikationsnummerngesetzes, das ebenfalls im Registermodernisierungsgesetz enthalten ist, eine wesentliche Voraussetzung. Die Identifikationsnummer – gleichzusetzen mit der Steuer-Identifikationsnummer – und weitere Daten werden dabei aus dem zentralen Datenbestand des Bundeszentralamtes für Steuern in die jeweiligen Register übernommen und gespeichert. Das geschieht durch einen Datenabruf beim BVA. Das BVA nimmt dabei die Aufgaben der Registermodernisierungsbehörde wahr. Es entwickelt und stellt das Fachverfahren für den Identitätsdatenabruf, das sogenannte IDA-Verfahren, zur Verfügung und übermittelt die Identifikationsnummern und weitere (Basis-)Daten an die registerführenden und öffentlichen Stellen, wie auch an die BA.
Als erstes Teilprojekt soll die Anbindung der BA an das IDA-Verfahren bis Ende 2025 umgesetzt werden. Dies schafft die Grundlagen, Verwaltungsleistungen vollständig digital abzuwickeln. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass ein Nachweis – wie beispielsweise ein Rentennachweis – künftig nur noch ein einziges Mal erfasst werden muss. Eine erneute Vorlage bei jedem weiteren Behördengang entfällt.
Datenschutz hat bei dem neuen Verfahren oberste Priorität. Ein sogenanntes Datenschutzcockpit, welches im Auftrag des BVA von der Freien Hansestadt Bremen bereitgestellt wird, gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, jederzeit online zu prüfen, welche öffentliche Stelle wann, zu welchem Zweck und mit welchem Inhalt eine Datenübermittlung unter Nutzung der Identifikationsnummer getätigt hat.
In deutschen Verwaltungen gibt es zahlreiche Register und Datenbanken, in denen Daten, Verzeichnisse und Nachweise über Bürgerinnen und Bürger geführt werden, z.B. das Melderegister, Handelsregister, Grundbuch, oder das Steuerregister. Durch die föderale Struktur existieren viele verschiedene Register bzw. Ablagesysteme, die ähnliche Inhalte regional verteilt abbilden, wenig Transparenz bzgl. der Datenhaltung bieten und häufig über unzureichende Schnittstellen z.B. für einen verbesserten Datenaustausch, verfügen. Bürgerinnen und Bürger müssen deswegen Daten und Nachweise noch sehr oft bei ihren Verwaltungsgängen je Register / je Behörde angeben bzw. neu erfassen lassen, was einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht. Um den Bürgerservice zu verbessern, hat der Gesetzgeber verschiedene Regelwerke auf den Weg gebracht, darunter das Onlinezugangsgesetz sowie das Registermodernisierungsgesetz.
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