Die Triage-Empfehlung beim Bundesverfassungsgericht

Autorin:
Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht

Mit einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1541/20) machen neun Personen mit Behinderungen, die Triage-Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) zum Gegenstand einer Überprüfung. Schon früh in der Corona-Krise haben 7 medizinische Fachgesellschaften eine Handreichung verfasst.  Dabei handelt es sich um Leitlinien, die Orientierung geben sollen, wer bei knappsten Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden soll und wer nicht. Vor Augen hatten die Fachgesellschaften die Situation in den italienischen Krankenhäusern. Dort standen für Covid-19 Patienten weder ausreichend Intensivbetten noch Beatmungsgeräte zur Verfügung. Das Stichwort Triage beschreibt dabei die Herausforderung für die Ärzte, bei echter Knappheit eine Verteilungsentscheidung zwischen den Patienten zu treffen. Die Fachgesellschaften gaben den Ärzten die Empfehlung, nach den klinischen Erfolgsaussichten zu entscheiden. Die Triage-Situation blieb den Ärzten in Deutschland bisher erspart.

Unterstützt werden die Kläger durch die Initiative AbilityWatch. Die Initiative befürchtet, dass durch die Empfehlungen die Gefahr, einer „medizinischen Aussortierung“ droht.

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