Das Verfahren steht Kunden der Arbeitsagenturen, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, als freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung
Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden.
Da nach wie vor persönliche Vorsprachen so gering wie möglich gehalten werden sollen, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) daher befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen.
Alle Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben mit einem QR-Code.
Wichtig! Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen bis Ende Juli ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.
Schutz der persönlichen Daten garantiert
Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA: „Das neue Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“
Bundesweite Einführung bis Ende Juli
Das Selfie-Ident-Verfahren wird bereits seit dem 17. Juni 2020 eingesetzt – zunächst in den Pilot-Arbeitsagenturen Leipzig und München. Von 30.000 angeschriebenen Kunden haben dort schon in der ersten Woche über 5.000 die Möglichkeit der Online-Identifizierung genutzt.
Im Laufe des Juli 2020 soll das Verfahren in vier weiteren Schritten in allen Arbeitsagenturen bundesweit zur Verfügung stehen:
• Ab dem 1. Juli 2020: Versand der Schreiben an Kunden in Sachsen-Anhalt-Thüringen, Hessen und Baden-Württemberg
• Ab dem 8. Juli 2020: Versand der Schreiben an Kunden in Niedersachsen-Bremen, Nord und Rheinland-Pfalz-Saarland
• Ab dem 15. Juli 2020: Versand der Schreiben an Kunden in Nordrhein-Westfalen und Sachsen (außer Leipzig)
• Ab dem 22. Juli 2020: Versand der Schreiben an Kunden in Berlin-Brandenburg und Bayern (außer München)
Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Sollten sich betroffene Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich auf herkömmlichem Weg persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren.
Prozess der Online-Identifizierung
Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal.
Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.
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Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/index.htm
Autor:
Bundesagentur für Arbeit
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