Wie hilft Bayern Unternehmen und Selbständigen in der Corona-Krise? (Stand 18.3.2020)

By Dennis Hillemann

Die Folgen der Corona-Krise machen sich bundesweit bemerkbar. Die Regierung des Freistaates Bayern hat ein umfassendes Unterstützungsprogramm für Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, entwickelt. Im Einzelnen umfasst das Unterstützungsprogramm das Soforthilfeprogramm, die Sicherstellung der Erhöhung von Rückbürgschaften und die Steuerstundung.

I. Soforthilfeprogramm

Die Regierung des Freistaates Bayern entwickelte ein Soforthilfeprogramm zur Unterstützung bayerischer Unternehmen. Dieses Programm richtet sich an Unternehmen, die durch das Coronavirus in eine existenzbedrohliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Zur Gruppe der Antragsberechtigten gehören gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der freien Berufe, die in Bayern ansässig bzw. eine Betrieb- oder Arbeitsstelle in Bayern haben.

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von Dennis Hillemann

Rechtsanwalt bei KPMG Law

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