Seit fünf Jahren können Bürger bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) Anträge auf Arbeitslosengeld (ALG I) online einreichen. Mittlerweile wird fast jeder zweite Antrag digital gestellt.
Seit 2015 können Kunden das Arbeitslosengeld online beantragen. Seither ist der Anteil der digital eingegangenen Anträge deutlich gestiegen. Verzichteten im ersten Jahr lediglich zehn Prozent der Antragsteller auf die Papierform, ist der Anteil der online eingegangenen Anträge auf knapp 50 Prozent der insgesamt 2,4 Millionen ALG I Anträge gestiegen. Einen Online-Antrag bequem von zuhause aus auszufüllen und zu übersenden wird zusehends zur Regel.
So viel online wie möglich…
Im Mai letzten Jahres ist auch das Portal-Angebot für Kunden im Bereich der Jobcenter live gegangen. Der Schwerpunkt liegt hier im Bereich der Leistungsgewährung: Registrierte Kunden der Jobcenter können beispielsweise ihren Weiterbewilligungsantrag inklusive Anlagen online einreichen. Die BA erweitert kontinuierlich ihre digitalen Angebote: So bietet auch die Familienkasse Kindergeldberechtigten seit Mitte letzten Jahres die Möglichkeit, Veränderungsmitteilungen (wie eine neue Adresse nach einem Umzug) direkt elektronisch zu erfassen.
… aber es geht noch viel mehr:
Dr. Markus Schmitz, CIO der BA, sieht die BA bei der Umsetzung ihrer Online-Strategie auf dem richtigen Weg: „Wir freuen uns, dass die Bürger unsere Online-Angebote mehr und mehr nutzen. Aber es geht noch mehr: Was ich mir wünsche, ist die geplante Umsetzung eines Gesetzentwurfes im Sozialgesetzbuch. Denn dann könnten wir endlich auch im Sinne der Nachhaltigkeit auf den zusätzlichen postalischen Versand von über 1,1 Millionen ALG-Bescheiden verzichten, die wir heute bereits online zustellen. Wenn dann auch noch das Unterschriften-Erfordernis abgeschafft würde, könnten wir viele Online-Anliegen auch komplett medienbruchfrei anbieten.“ Bestimmte Dokumente und Anträge (wie etwa Anträge auf Kurzarbeitergeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag) müssen Kunden auch weiterhin ausdrucken und persönlich unterzeichnen. Das liegt daran, dass eine handschriftliche Signatur in diesen Fällen gesetzlich vorgeschrieben ist.
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