Weniger Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung

•        Zahl der Widersprüche und Klagen im Jahr 2019 erneut gesunken

•        Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen bei 2,3 Prozent

2019 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 577.100 Widersprüche und 95.400 Klagen eingereicht. Das waren 23.000 Widersprüche bzw. 9.800 Klagen weniger als 2018. Im gleichen Zeitraum sank auch die Zahl der Regelleistungsberechtigten um 277.000 auf 5,3 Millionen.

Widerspruchs- und Klagequoten in gemeinsamen Einrichtungen gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 302 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2019 haben diese 20,7 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 483.000 Widersprüche und 77.000 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote lag rechnerisch bei 2,3 Prozent, die Klagequote bei 0,4 Prozent.

Gründe für Widersprüche und Klagen in den Jobcentern

Knapp ein Fünftel der Widersprüche – und damit anteilig die meisten – wurde gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide eingelegt. Diese werden verschickt, wenn etwa Einkommen in wechselnder Höhe anfällt und der Leistungsanspruch nachberechnet werden muss.

Auf den Plätzen zwei und drei folgen Bescheide zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie für bewilligte Kosten der Unterkunft. Gründe hierfür sind vor allem die äußerst komplexe und detaillierte Gesetzeslage. Widersprüche gegen Sanktionsbescheide sind gegenüber 2018 gesunken und mit einem Anteil von sieben Prozent relativ gering.

Klagen werden am häufigsten gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, bewilligte Kosten der Unterkunft und die Anrechnung von Einkommen eingereicht. Klagen gegen Sanktionsbescheide sind mit einem Anteil von vier Prozent an allen Klagen eher selten.

Erledigte Widersprüche und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 600.200 Widersprüche entschieden. Zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 205.400 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert: Dabei reichten die Leistungsempfänger in 81.000 Fällen nachträglich fehlende Unterlagen nach; so konnten die Jobcenter neu entscheiden. Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 68.400 Widersprüchen festgestellt.

103.000 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden rund 60 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, 40 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung. Die meisten Klagen werden ohne Urteil erledigt – häufig deswegen, weil die Leistungsempfänger bislang fehlende Unterlagen im Klageverfahren nachreichen.

Hinweise für Redaktionen

   Die Jobcenter können in zwei verschiedenen Formen betrieben werden. In 302 Jobcentern, den sog. „gemeinsamen Einrichtungen“, arbeiten BA und der jeweilige Landkreis zusammen und betreiben das Jobcenter gemeinsam. Der Gesetzgeber hat für rund 100 Landkreise die Möglichkeit geschaffen, die Jobcenter in alleiniger Verantwortung zu betreiben (sog. „Jobcenter in kommunaler Trägerschaft“). Die BA ist an diesen Jobcentern nicht beteiligt.

   Die Zahlen in dieser Presseinformation beinhalten grundsätzlich alle Jobcenter in Deutschland. Auch die Jobcenter in kommunaler Trägerschaft liefern der BA nach festgelegten Kriterien Daten zu Widersprüchen und Klagen. Einzige Ausnahme ist der Absatz zur Widerspruchs- und Klagequote: Da der BA die Zahl der von den kommunalen Jobcentern verschickten Bescheide nicht bekannt ist, können die beiden Quoten nur für die „gemeinsamen Einrichtungen“ ermittelt werden. Bei den Quoten werden also nur die eingegangenen Widersprüche und Klagen der gemeinsam betriebenen Jobcenter berücksichtigt.

   Statistische Informationen zu Widersprüchen und Klagen im Internet

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Autor:

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