GmbH-Geschäftsführer sind in der Regel keine Arbeitnehmer. Das gilt auf jeden Fall beim Gesellschafter/Geschäftsführer. Dieser kann so viel Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens ausüben, dass er nicht fremdbestimmt handelt. Aber auch der Fremdgeschäftsführer kann nur dann als Arbeitnehmer angesehen werden, wenn er den Weisungen eines oder mehrerer Gesellschafter/s unterliegt und somit nicht mehr selbst entscheiden …
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