Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) wurde in der Sitzung des Abgeordneten Hauses am 4. Juni 2020 beschlossen und ist das erste Gesetz solcher Art in Deutschland. Das neue Gesetz gilt als das zentrale antidiskriminierungsrechtliche Schlüsselprojekt der Berliner Landesregierung. Das Berliner Landesrecht enthält zwar bereits einige bereichsbezogene Regelungen gegen Diskriminierung, z. B. mit dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) oder …
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