Kollektivarbeitsrecht

Zur Möglichkeit einer Amtshaftung – dauerhafte Überlassung einer Zeitarbeitnehmerin wegen einer fehlerhaften Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie 2008/104/EG (LG Berlin mit Urteil vom 22.02.2016, Az. 28 O 6/15)

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, Köln In § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG ist vorgesehen, dass eine Arbeitnehmerüberlassung nur „vorübergehend“ zu erfolgen hat. Das BAG hat dazu festgestellt, dass es sich um ein Verbotsgesetz handelt, das – auf kollektivrechtlicher Seite – den Betriebsrat des Kundenbetriebs bei einem Verstoß berechtigt, dem Einsatz …