Autorin:Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht Die Infektion eines Frühchens durch Krankenhauskeime qualifiziert als „Arbeitsunfall“, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 07.05.2019 – B 2 U 34/17 R. Das Frühchen ist heute eine inzwischen 27 Jahre alte Betroffene. Sie erhält nun Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Der FallDie Klägerin wurde auf dem Weg zur Uniklinik Rostock …
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