offline lesen PDF Dieser Beitrag wurde maßgeblich gemeinsam mit unserer Expertin im Beamtenrecht, Kristina Knauber, verfasst. Beamtinnen und Beamte haben grundsätzlich die Verpflichtung, sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Aus dieser Dienstleistungspflicht folgt, dass sie nicht ohne Genehmigung ihres Dienstherrn vom Dienst fernbleiben dürfen. Diese Verpflichtung gilt selbstverständlich auch in der aktuellen …