eServices: Bundesagentur stellt rund 70 Verwaltungsdienstleistungen online zur Verfügung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag und erweitert ihre digitalen Angebote und Services nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG).
Erste deutsche Großbehörde erfüllt Vorgaben des OZG bis Ende 2022
Sich online arbeitssuchend oder einen Antrag auf Arbeitslosen- oder Kindergeld stellen: Diese Dienstleistungen bietet die BA Bürgerinnen und Bürgern schon seit vielen Jahren in ihren eServices an. Kontinuierlich sind in den vergangenen Jahren noch viele weitere Dienstleistungen hinzugekommen. Arbeitgeber können bequem auf elektronischem Weg Förderleistungen oder Kurzarbeitergeld online beantragen. Selbständige können einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung elektronisch stellen. Jugendliche können Unterlagen zur Berufseinstiegsbegleitung online hochladen.
Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA): „Ich möchte, dass die Bürgerinnen und Bürger im Online-Kontakt mit der BA gute Erfahrungen machen. Ich sehe unsere Behörde als einen Vorreiter der öffentlichen Hand für Digitalisierung und Automatisierung. Deswegen freut es mich umso mehr, dass wir bis zum Jahresende als erste deutsche Großbehörde die Vorgaben des OZG erfüllen und rund 70 elektronische Dienstleistungen nutzerfreundlich anbieten. Damit gelingt der BA ein weiterer großer Schritt auf dem Weg zu einer noch kundenfreundlicheren und bürgernahen Verwaltung.“
Die BA digitalisiert bereits seit über 20 Jahren ihre Leistungsangebote
Bereits im Jahr 2003 fiel der Projektstart für den virtuellen Arbeitsmarkt: Die Jobbörse mit ihren vielfältigen Möglichkeiten der Stellen- und Personalsuche erblickte das Licht der Welt. Mittlerweile wurde die einstige Jobbörse rundum erneuert und modernisiert. Für Ausbildungs- und Arbeitssuchende steht jetzt die sogenannte Jobsuche zur Verfügung. Unternehmen können eine sich ständig weiterentwickelnde Bewerberbörse zur Personalsuche nutzen. Für den Bereich der beruflichen Orientierung und Beratung stehen Selbsterkundungstools wie Check-U und New Plan zur Verfügung. Kontinuierlich modernisiert die IT der BA das Online-Portal und stellt aktuelle Informationen, Anträge sowie Selbsterkundungsangebote online.
Dr. Markus Schmitz, CIO der BA: „Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern mit unseren Online-Angeboten einen Zugang zu unseren Leistungen eröffnen, mit dem sie rasch, umfassend und unkompliziert ihre Anliegen klären können. Deswegen digitalisieren wir schrittweise alle Leistungen, bei denen es fachlich möglich, wirtschaftlich sinnvoll und von Kundenseite gewünscht ist. Nicht die Kundinnen und Kunden sollen wandern, sondern ihre Vorgänge und Daten. Bei Neu- und Weiterentwicklungen von digitalen Services binden wir auch immer konsequent das Feedback und die Rückmeldungen unserer Kundinnen und Kunden ein.“
Apps, Chatbots, Videokommunikation: Digitalisierung jenseits des OZG
Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie konnte die BA innerhalb kürzester Zeit neue Onlineangebote zur Verfügung stellen, die nicht im Vorgabenkatalog des OZG enthalten sind, sondern darüber hinaus gehen. Es wurden Apps entwickelt, darunter die App für Kurzarbeitergeld und die Kunden-App BA-mobil, die auch in Zukunft um viele nützliche Funktionen erweitert wird. Die Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit ist jetzt noch schneller und rund um die Uhr möglich.
Chatbots wurden konzipiert und bieten Hilfe beim Ausfüllen von Online-Formularen, indem sie Fragen in Themenbereichen des Arbeitslosengeldbezugs, Kindergeldes, Kinderzuschlages und Kurzarbeitergeldes beantworten.
Mit der Videokommunikation ist während der Pandemiezeit ein weiteres wichtiges Interaktionsformat geschaffen worden. Kundinnen und Kunden können im Videotermin beispielsweise Fragen rund um Aus- und Weiterbildung oder Rehabilitationsbedarfe mit ihrer Arbeitsvermittlerin und ihrem Arbeitsvermittler besprechen. Die Weiterempfehlungsquote von über 95 Prozent belegt, dass die modernen und neu konzipierten Interaktionsformate auf Kundenseite sehr gut angenommen werden.
Link zu den aktuellen eServices des BA: https://www.arbeitsagentur.de/eservices
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