Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, Köln In der jüngeren Vergangenheit haben sich die Arbeitsgerichte vielfach mit den Rechtsfolgen eines Scheinwerk-/Scheindienstvertrags befassen müssen. Dabei ging es im Wesentlichen um die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis zwischen dem eingesetzten Arbeitnehmer und dem Kundenunternehmen gem. § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG fingiert wird (selbst wenn …