Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, Köln Bekanntermaßen ist der Europäischen Kommission ein Antrag einer Zeitarbeitnehmerin auf den Tisch geflattert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 258 AEUV wegen der Nichtumsetzung von Art. 10 Abs. 2 S. 1, 2 der Zeitarbeitsrichtlinie 2008/104/EG einzuleiten, da der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet habe, eine …
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