Nach § 34 GmbHG darf die Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH nur erfolgen, soweit sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist. In diesem Zusammenhang finden sich regelmäßig Vereinbarungen in Gesellschaftsverträgen, dass unter bestimmten Voraussetzungen, Geschäftsanteile per Gesellschafterbeschluss eingezogen werden dürfen (z.B. bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über bzw. Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines Gesellschafters). Dies dient dem …
Die Beweggründe eine GmbH im Zuge einer Kapitalerhöhung mit frischem Kapital auszustatten sind vielfältig. In Krisenzeiten kann eine solche Kapitalmaßnahme als „klassisches“ Element zur Stärkung des Eigenkapitals einen wesentlichen Beitrag zur bilanziellen Restrukturierung leisten. Allerdings sind in Krisenkonstellationen der Ausgang und die Wirkung der ergriffenen Sanierungsschritte nicht immer vorhersehbar, so dass das Risiko besteht, dass …