Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, Köln Dem klagenden Zeitarbeitnehmer wurde erstinstanzlich der von ihm geltend gemachte Equal-Pay-Anspruch zugesprochen. Die vom Personaldienstleister eingelegte Berufung wurde zurückgewiesen. Auch die gegen die zweitinstanzliche Entscheidung vom Zeitarbeitsunternehmen angestrengte Revision war beim BAG nicht erfolgreich (Urteil vom 25. Februar 2015 – 5 AZR 849/13). Etwas überraschend lautet …