Anfang Dezember 2014 hat eine Leiharbeitnehmerin die Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Berlin wegen unzureichender Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG auf Schadensersatz verklagt (28 O 6/15). Sie verlangt EUR 30.000 Vergütungsdifferenz gegenüber vergleichbaren Stammarbeitnehmern als Schadensersatz, weil es der deutsche Gesetzgeber versäumt habe, einen dauerhaften Einsatz von Leiharbeitnehmern zu schlechteren Bedingungen zu verbieten. Die Vertreter der …
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