Unter Wirtschaftsprüfung versteht man die Prüfung der Finanzberichterstattung von Unternehmen nach den jeweils geltenden Rechnungslegungsstandards, insbesondere im Rahmen der für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfung. Unter den Begriff fällt die Prüfung der Buchhaltung und der Bilanzierung. Eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit erfolgt nur insoweit, als dass festgestellt wird, ob eine Unternehmensfortführung wahrscheinlich ist. In der Theorie wird bei einer Wirtschaftsprüfung ein Ist- mit einem Soll-Zustand verglichen und auf der Grundlage der Abweichung ein entsprechendes Prüftestat entweder uneingeschränkt oder eingeschränkt erteilt oder verweigert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Abschlussadressaten (u.a. Investoren, Lieferanten, Kreditgeber, Mitarbeiter) den Informationen des Jahresabschlusses vertrauen können (Informationsfunktion), ein korrekter Gewinnausweis erfolgt (Zahlungsbemessungsfunktion) sowie auch mittelbar die korrekte Steuerlast (Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz). Je nach Rechnungslegungsstandard überwiegen bestimmte Funktionen, was sich durch unterschiedliche Ansatz- und Bewertungskriterien widerspiegelt.
Wirtschaftsprüfung dürfen nur nach der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) zugelassene Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer mit Unterstützung weiterer Mitarbeiter (Assistenten ohne Examen) durchführen. Davon zu unterscheiden ist eine Kontrolle durch Mitarbeiter des geprüften Unternehmens, die man dann als Innenrevision bezeichnet, oder eine Kontrolle der Finanzen eines Vereins durch aus dem Mitgliederkreis gewählte Rechnungsprüfer (Rechnungsprüfung).