Mit der Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in qualifizieren Sie sich innerhalb der Büroorganisation des steuerberatenden Berufes für gehobene Aufgaben. Sie können den Praxisinhaber dann zum Beispiel als Kanzleivorsteher nachhaltig unterstützen und sind dadurch qualifiziert für die Ausübung noch anspruchsvollerer Tätigkeiten in den Kanzleien. Hierzu gehören Aufgaben wie die Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen, Steuererklärungen und Jahresabschlüssen für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschiedlichster Branchen.
Ein weiteres Aufgabengebiet eines Steuerfachwirts ist die Vorbereitung von Beratungsgesprächen mit komplexen Inhalten. Ebenfalls gehört die enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater bei einer anspruchsvollen Mandatsbetreuung in den Aufgabenbereich des Steuerfachwirtes. Der wichtigste Aufgabenbereich ist jedoch eine kompetente, betriebswirtschaftliche Beratung des Mandanten im Hinblick auf sämtliche Steuerfragen.
Der Steuerfachwirt ist bezüglich des Ausbildungsprofils einem Bilanzbuchhalter und Bankfachwirt gleichgestellt.
Für die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in bieten die Berufsorganisationen und sonstige Bildungsträger ein breites Spektrum von Fortbildungsangeboten in Form von Seminaren und Lehrgängen an. Diese vertiefen und erweitern Ihre Kenntnisse auf steuerlichem Gebiet, in der Rechtsprechung, in der Gesetzgebung und der Verwaltungspraxis.
Nach der erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in und nach insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens haben Sie dann die Voraussetzungen, um sich zur Steuerberaterprüfung anzumelden.