Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdentNr)
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine Steuernummer, mit der sich Unternehmer auf seinen Rechnungen ausweisen kann.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird von dem Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Die bleibt Ihnen auch bei einem Umzug bestehen.
Wozu dient die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Die Nummer dient dazu, um sich innerhalb der Europäischen Union als Unternehmer auszuweisen. Jeder EU-Unternehmer kann eine solche Nummer beantragen. Genauer gesagt, dient die Nummer dazu, das Ausstellen von Nettorechnungen zwischen Unternehmern im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr zu vereinfachen. Denn so kann ein sehr umständliche Erstattungsverfahren über die Grenzen hinweg vermieden werden.
Wie ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aufgebaut?
Die Nummer besteht aus 11 Stellen. Sie beginnt jeweils mit einem zweistelligen Länderkennzeichen. In Deutschland beispielsweise mit ‚DE‘. Es folgen neun Ziffern.
Welche Pflichten gehen mit der USt-IdentNr einher?
Wurde einem Unternehmer diese Nummer zu geteilt, so muss sich der Unternehmer mit dieser Nummer im Geschäftsverkehr auszuweisen. Sie muss insbesondere auf einer Homepage im Impressum benannt werden. Andernfalls wird eine Abmahnung riskiert.
EU-Unternehmer sind also im EU-Geschäftsverkehr verpflichtet, eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu führen.
Wenn Rechnungen ausgestellt werden, dann muss auch die USt-IdentNr des Geschäftspartners auf den Rechnungen ausgewiesen sein. Denn nur in diesem Fall ist eine Lieferung ohne Umsatzsteuer erlaubt.
Ferner sind Unternehmer verpflichtet, die ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Gültigkeit zu überprüfen. Entweder im Internet über das Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) oder schriftlich. Die schriftliche Überprüfung ist bei Erstkontakt mit einem EU-Unternehmer empfehlenswert. Andernfalls muss damit gererchnet werden, die Haftung für die im Inland fällige Umsatzsteuer, sofern der Rechnungsempfänger kein Unternehmer ist.
Übrigens, es kann von Vorteil sein, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anstatt der Steuernummer in den Rechnungen auszuweisen. Zum einen ist somit ausgeschlossen, dass eine nicht-berechtigte Person Auskunft beim Finanzamt über die steuerlichen Angelegenheiten des Rechnungsstellers erhalten kann. Und zum zweiten hat die USt-IdentNr – wie schon erwähnt – im Falle eines Umzuges Bestand. Es brauchen keine neuen Vordrucke für die neuen Rechnungen erstellt zu werden.