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	<title>Kurzarbeitergeld Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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	<title>Kurzarbeitergeld Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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		<title>Regeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab Juli 2023</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jul 2023 07:31:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Regeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab Juli 2023 Damit Unternehmen Kurzarbeitergeld für Ihre Beschäftigten erhalten können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Seit dem 1. Juli müssen mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent betroffen sein. Zudem müssen Betriebe bei einem neuen Arbeitsausfall seit Juli 2023 &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/07/10/regeln-fuer-den-bezug-von-kurzarbeitergeld-ab-juli-2023/">Regeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab Juli 2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p><strong><em>Regeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab Juli 2023</em></strong></p>



<p>Damit Unternehmen Kurzarbeitergeld für Ihre Beschäftigten erhalten können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Seit dem 1. Juli müssen mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent betroffen sein.</p>



<p>Zudem müssen Betriebe bei einem neuen Arbeitsausfall seit Juli 2023 zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Dafür muss eine Regelung im Betrieb bestehen, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt. Ist dies ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Es gibt eine Ausnahme: Sofern der Arbeitsausfall bereits vor Juli 2023 eingetreten ist, müssen für diesen Arbeitsausfall weiterhin keine negativen Arbeitszeitsalden gebildet werden. Zu diesem Aspekt wurde die Weisungslage angepasst.</p>



<p>Unternehmen können Kurzarbeitergeld erhalten, wenn dem Arbeitsausfall wirtschaftliche Ursachen zugrunde liegen, zum Beispiel aufgrund von Auftragsmangel, Auftragsstornierungen oder fehlendes Material. Außerdem kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden, wenn ein unabwendbares Ereignis dazu geführt hat, dass Arbeit weg- oder ganz ausfällt. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen, außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse oder Brand Ihre Beschäftigten nur noch weniger als zuvor oder gar nicht mehr arbeiten können. Wenn der Arbeitsausfall allerdings branchen- beziehungsweise betriebsüblich oder saisonbedingt ist, ist der Bezug von Kurzarbeitergeld hingegen nicht möglich.</p>



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<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p></p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter&nbsp;<a href="https://twitter.com/bundesagentur">https://twitter.com/bundesagentur</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



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<p>Photo by fauxels on&nbsp;<a href="https://www.pexels.com/photo/people-in-couch-1024248/">Pexels.com</a></p>
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		<title>Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft Ende Juni aus</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2023/06/21/erleichterter-zugang-zum-kurzarbeitergeld-laeuft-ende-juni-aus/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jun 2023 12:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeitergeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft Ende Juni aus Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30. Juni 2023 aus. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde vom Gesetzgeber aufgrund der Corona-Folgen und dann wegen unterbrochener Lieferketten sowie der Auswirkungen steigender Energiepreise beschlossen. Während der Pandemie konnte so die Beschäftigung von in der Spitze sechs &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/06/21/erleichterter-zugang-zum-kurzarbeitergeld-laeuft-ende-juni-aus/">Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft Ende Juni aus</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p><strong><em>Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft Ende Juni aus</em></strong></p>



<p>Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30. Juni 2023 aus.</p>



<p>Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde vom Gesetzgeber aufgrund der Corona-Folgen und dann wegen unterbrochener Lieferketten sowie der Auswirkungen steigender Energiepreise beschlossen. Während der Pandemie konnte so die Beschäftigung von in der Spitze sechs Millionen Beschäftigten gesichert werden. Insgesamt ist die Inanspruchnahme im Vergleich der letzten drei Jahre allerdings wieder stark gesunken. Auch die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld gehen zurück. Die allermeisten Betriebe befinden sich laut unserem Forschungsinstitut nicht mehr in einer tiefen Krise wie zu Corona.</p>



<p>Ab dem 01. Juli 2023 gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld deshalb wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten. Dann müssen wieder mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein, bis Ende Juni sind es 10 Prozent in Verbindung mit einem Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können nicht mehr über die Kurzarbeit unterstützt werden. Zudem müssen Betriebe ab Juli 2023 zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Das bedeutet, dass Betriebe ab Juli 2023 sowohl bei erstmaligem als auch bei weiterhin bestehenden Arbeitsausfällen wieder Minusstunden aufbauen müssen. Ist dies ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Dafür muss eine Regelung im Betrieb bestehen, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt.</p>



<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p>————————————————————————————————————–</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter&nbsp;<a href="https://twitter.com/bundesagentur">https://twitter.com/bundesagentur</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



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<p>Photo by Jane Doan on&nbsp;<a href="https://www.pexels.com/photo/people-in-couch-1024248/">Pexels.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/06/21/erleichterter-zugang-zum-kurzarbeitergeld-laeuft-ende-juni-aus/">Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft Ende Juni aus</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2022/07/01/sonderregelungen-zum-kurzarbeitergeld-teilweise-bis-ende-september-verlaengert/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jul 2022 12:30:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[BA]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesanstalt für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-Virus]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeitergeld]]></category>
		<category><![CDATA[September 2022]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderregelung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Bis zum 30. September 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2022/07/01/sonderregelungen-zum-kurzarbeitergeld-teilweise-bis-ende-september-verlaengert/">Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert</p>



<p>Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen.</p>



<p>Bis zum 30. September 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Juli 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen.</p>



<p>Unverändert bleibt: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt.</p>



<p><strong>Einige pandemiebedingte Sonderregelungen laufen aus</strong></p>



<p>Einige der Sonderregeln sind zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Ab dem 01. Juli 2022 gelten wieder folgende Regelungen. Die Beschäftigten erhalten 60 Prozent des entfallenen Netto-Entgelts (Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent) als Kurzarbeitergeld. Kurzarbeitergeld kann grundsätzlich bis zu 12 Monate bezogen werden. Der Zuverdienst aus einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.</p>



<p>Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:</p>



<p>Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld <a href="https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld">https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld</a></p>



<p>Förderung von Weiterbildung</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung">https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung</a></p>



<p>Übersicht der Regelungen:</p>



<p>Bezugsdauer:</p>



<p>Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022: Bis zu 28 Monate, längstens bis 30. Juni 2022.</p>



<p>Ab dem 01. Juli 2022: Bis zu 12 Monate.</p>



<p>Bezugshöhe:</p>



<p>Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022: Ab dem 4. Bezugsmonat: 70/77* Prozent des entfallenen Netto-Entgelts bei Lohnausfall von mindestens 50 Prozent. Ab dem 7. Bezugsmonat: 80/87* Prozent des entfallenen Netto-Entgelts bei Lohnausfall von mindestens 50 Prozent.</p>



<p>*Beschäftigte mit mind. 1 Kind.</p>



<p>Ab dem 01. Juli 2022: 60/67* Prozent des entfallenen Netto-Entgelts.</p>



<p>*Beschäftigte mit mind.1 Kind</p>



<p>Minijob:</p>



<p>Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022: Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung bleibt anrechnungsfrei.</p>



<p>Ab dem 01. Juli 2022: Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, wird angerechnet.</p>



<p>Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer:</p>



<p>Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022: Bezug Kurzarbeitergeld möglich.</p>



<p>Ab dem 01. Juli 2022: Bezug Kurzarbeitergeld nicht mehr möglich.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.</p>



<hr class="wp-block-separator has-css-opacity"/>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Photo by ICSA on <a href="https://www.pexels.com/photo/man-standing-in-front-of-people-1709003/">Pexels.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2022/07/01/sonderregelungen-zum-kurzarbeitergeld-teilweise-bis-ende-september-verlaengert/">Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Bundesagentur für Arbeit gewinnt Digital Leader Award 2020</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/09/24/bundesagentur-fuer-arbeit-gewinnt-digital-leader-award-2020/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Sep 2020 08:49:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fachjury aus unabhängigen Digitalisierungsexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien kürt Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Siegerin in der Kategorie „Society“ für neue Maßstäbe bei der Digitalisierung Mit dem Beitrag „Homeoffice, Hubertus Heil, Hackathon &#8211; Die Express-Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit für Bürger und Arbeitgeber in Corona-Zeiten“ hat die BA den diesjährigen DIGITAL LEADER AWARD in &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/09/24/bundesagentur-fuer-arbeit-gewinnt-digital-leader-award-2020/">Bundesagentur für Arbeit gewinnt Digital Leader Award 2020</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Fachjury aus unabhängigen Digitalisierungsexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien kürt Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Siegerin in der Kategorie „Society“ für neue Maßstäbe bei der Digitalisierung</p>



<p>Mit dem Beitrag „Homeoffice, Hubertus Heil, Hackathon &#8211; Die Express-Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit für Bürger und Arbeitgeber in Corona-Zeiten“ hat die BA den diesjährigen DIGITAL LEADER AWARD in der Kategorie „Society“ gewonnen. Damit wird auch die Leistung der BA-IT und der gesamten BA insbesondere in den letzten Monaten gewürdigt.</p>



<p>Besonders überzeugt hat die Jury, dass die Anliegen der Bürger und Arbeitgeber in Corona-Zeiten bei neuen IT-Entwicklungen immer im Vordergrund standen: Die neue App für Kurzarbeitergeld, Chatbots als Unterstützung bei Beantragung von Grundsicherung und Kurzarbeitergeld, und der Umbau des Online-Portals zu Beginn der Pandemie sind nur einige Beispiele.</p>



<p>Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter und Chief Information Officer (CIO) der BA zur Auszeichnung: „Dieser erste Platz ist eine tolle Wertschätzung in herausfordernden Zeiten. Die Auszeichnung gehört allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer IT, die sich in den letzten „Corona-Monaten“ rund um die Uhr sowohl für den stabilen Betrieb als auch die Neu- und Weiterentwicklung unserer digitalen Angebote ins Zeug gelegt haben, aber auch den Beteiligten aus den anderen Bereichen und aus der Praxis. Dank der Vorarbeit der letzten Jahre konnten wir neue IT-Produkte, die Bürger und Arbeitgeber gerade in Pandemie-Zeiten schnell benötigten, innerhalb kürzester Zeit entwickeln und zur Verfügung stellen.“, so Schmitz.</p>



<p>Der Digital Leader Award ist die führende Auszeichnung für Digital Leadership in Deutschland und wird seit 2016 branchenübergreifend an innovative Projekte sowie die dahinterstehenden Teams und Leader verliehen, die Maßstäbe für die Digitalisierung in Deutschland setzen. In diesem Jahr gab es 83 Bewerbungen mit 24 Finalisten in fünf Kategorien. Weitere Finalisten in verschiedenen Kategorien waren u.a. BMW Group, Deutsche Lufthansa, Fraport, Infineon, Ergo Versicherung und Otto.</p>



<p>————————————————————————————————————</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



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<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf&nbsp;<a href="https://twitter.com/Bundesagentur" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Twitter</a></p>
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		<title>Kurzarbeitergeld soll Arbeitsplätze sichern – ist aber keine sofortige Liquiditätshilfe für Unternehmen</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/05/05/kurzarbeitergeld-soll-arbeitsplaetze-sichern-ist-aber-keine-sofortige-liquiditaetshilfe-fuer-unternehmen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2020 13:32:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit Anfang März haben rund 750.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Viele dieser Betriebe nutzen das Instrument zum ersten Mal. Das führt zu Fragen und manchmal auch Unsicherheit bei der Inanspruchnahme, wie die Bundesagentur für Arbeit in vielen telefonischen Beratungsgesprächen feststellt. Die Themen reichen dabei vom Anzeigeverfahren bis zur Überweisung von Kurzarbeitergeld. Hier finden Sie deshalb Antworten &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/05/05/kurzarbeitergeld-soll-arbeitsplaetze-sichern-ist-aber-keine-sofortige-liquiditaetshilfe-fuer-unternehmen/">Kurzarbeitergeld soll Arbeitsplätze sichern – ist aber keine sofortige Liquiditätshilfe für Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Seit Anfang März haben rund 750.000 Betriebe Kurzarbeit
angemeldet. Viele dieser Betriebe nutzen das Instrument zum ersten Mal. Das
führt zu Fragen und manchmal auch Unsicherheit bei der Inanspruchnahme, wie die
Bundesagentur für Arbeit in vielen telefonischen Beratungsgesprächen
feststellt. Die Themen reichen dabei vom Anzeigeverfahren bis zur Überweisung
von Kurzarbeitergeld. </p>



<p>Hier finden Sie deshalb Antworten auf häufig gestellte
Fragen zu Voraussetzungen, Verfahren und Abrechnung von Kurzarbeit.</p>



<p><strong>Wie läuft der Anzeige- und Auszahlungsprozess von Kurzarbeitergeld?</strong></p>



<p>Beim Kurzarbeitergeld gibt es zwei Antragsstufen. Bei der
Anzeige von Kurzarbeit prüft die Arbeitsagentur, ob grundsätzlich die
Fördervoraussetzungen vorliegen. Liegen diese vor, kann Kurzarbeit realisiert
werden. Die Anzeige von Kurzarbeit löst also noch keine Zahlung aus. Das
Instrument ist auf einen flexiblen Einsatz im Betrieb ausgelegt. Deshalb wird
Kurzarbeit immer rückwirkend, also nach Abschluss eines Monats, in dem
kurzgearbeitet wurde, abgerechnet. Für das Einreichen dieser Monatsunterlagen
hat der Arbeitgeber drei Monate Zeit. Abrechnungen für den März müssen zum
Beispiel bis spätestens Ende Juni eingereicht werden.</p>



<p>Der Betrieb überweist das Kurzarbeitergeld zunächst mit
dem übrigen Monatslohn an die Beschäftigten, tritt also in Vorleistung. Danach
reicht er die Abrechnung bei der Arbeitsagentur ein.</p>



<p>Erst nach Einreichen und Prüfung dieser monatlichen
Abrechnungen darf die Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld für den
abgeschlossenen und abgerechneten Monat überweisen. </p>



<p><strong>Warum wird nachträglich abgerechnet?</strong></p>



<p>Das ist gesetzlich geregelt. Damit wird den Arbeitgebern
ermöglicht, Kurzarbeit flexibel einzusetzen. Verbessert sich beispielsweise die
Auftragslage, wird einfach weniger kurzgearbeitet oder mit weniger
Beschäftigten. Umgekehrt kann bei schlechteren Bedingungen die Kurzarbeit
ausgeweitet und auch auf mehr Beschäftigte erweitert werden. Das kann der
Betrieb flexibel entscheiden – dafür muss dann nicht jedes Mal neu Kurzarbeit
angemeldet werden.</p>



<p><strong>Wie lange brauchen Arbeitsagenturen, um Anträge zu bearbeiten und das Kurzarbeitergeld zu überweisen?</strong></p>



<p>Um die massiv gestiegenen Anzeigen und Anträgen auf
Kurzarbeitergeld schnell zu bearbeiten, hat die BA das Personal bereits
vervierzehnfacht. Mittlerweile bearbeiten über 8.500 Beschäftigte
Kurzarbeitergeld. Im Regelfall sichert die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu,
die Abrechnungen binnen 15 Tagen zu bearbeiten und anzuweisen. Derzeit geht es,
wenn alle Unterlagen vorliegen, schneller. Die BA unternimmt alles dafür, die
vielen und noch erwarteten Abrechnungen weiterhin zeitnah abzuarbeiten.</p>



<p><strong>Wie erhalten Beschäftigte Kurzarbeitergeld?</strong></p>



<p>Der Arbeitgeber zahlt wie üblich den Lohn für tatsächlich
geleistete Arbeit. Für die Ausfallstunden geht der Arbeitgeber in Vorleistung
und zahlt das Kurzarbeitergeld zusammen mit dem Monatslohn aus. Beschäftigte
müssen keinen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen.</p>



<p><strong>Wer bekommt Kurzarbeitergeld?</strong></p>



<p>Kurzarbeitergeld kann nur für
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bezogen werden. Für geringfügig
Beschäftigte besteht kein Anspruch, da der Arbeitgeber keine Sozialbeiträge zur
Arbeitslosenversicherung abführt. Allerdings zählen geringfügig Beschäftigte
(so genannte Minijobber) bei den Fördervoraussetzungen mit. So muss für mehr
als zehn Prozent der Belegschaft ein Arbeitsausfall von je mindestens zehn
Prozent vorliegen. In bestimmten Fällen können auch Auszubildende
Kurzarbeitergeld bekommen. Allerdings erst nach einem Arbeitsausfall von 6
Wochen oder 30 Arbeitstagen. Bis dahin bekommen sie die volle
Ausbildungsvergütung.</p>



<p><strong>Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?</strong></p>



<p>Kurzarbeitergeld kann für maximal zwölf Monate bezogen
werden. Seit kurzem können Betriebe bis zu 21 Monate Kurzarbeitergeld beziehen,
sofern der Anspruch bereits im letzten Jahr entstanden ist. Betriebe, bei denen
die bisherige 12-monatige Bezugsdauer in der Zeit von Januar bis März 2020
bereits ausgelaufen ist, werden von der Verlängerung ebenfalls erfasst. Die
Betriebe müssen Kurzarbeit vor der Inanspruchnahme erneut formlos bei der
Arbeitsagentur anzeigen.</p>



<p>Weitere Informationen finden Sie auf <a href="http://www.arbeitsagentur.de/corona-kurzarbeit">www.arbeitsagentur.de/corona-kurzarbeit</a> </p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



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		<title>Kurzarbeitergeld: Hinzuverdienst bei Unterstützung in wichtigen Berufen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Apr 2020 12:00:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[BA]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 02.April 2020 Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Krise die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert: Wer in systemrelevanten Branchen und Berufen unterstützt, kann finanzielle Einbußen ausgleichen.&#160;&#160;&#160; Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten Vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020 tritt eine Sonderregelung in Kraft: Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem systemrelevanten &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/04/02/kurzarbeitergeld-hinzuverdienst-bei-unterstuetzung-in-wichtigen-berufen/">Kurzarbeitergeld: Hinzuverdienst bei Unterstützung in wichtigen Berufen</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom
02.April 2020</p>



<p>Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Krise die
Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert: Wer in
systemrelevanten Branchen und Berufen unterstützt, kann finanzielle Einbußen
ausgleichen.&nbsp;&nbsp;&nbsp; </p>



<p>Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten </p>



<p>Vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020 tritt eine
Sonderregelung in Kraft: Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem
systemrelevanten Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht
auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Dabei darf das Gesamteinkommen aus
noch gezahltem Arbeitseinkommen und dem Kurzarbeitergeld sowie dem
Hinzuverdienst das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen.</p>



<p>Regelung hilft Betroffenen von Kurzarbeit und stärkt
systemrelevante Branchen und Berufe </p>



<p>Diese gelockerten Hinzuverdienstregelungen helfen
Betroffenen im Kurzarbeitergeldbezug, finanzielle Einbußen auszugleichen. Die
Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.</p>



<p>Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist, die Menschen
mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland zu
versorgen. Insbesondere Betriebe im Lebensmittelhandel und der Landwirtschaft
benötigen dringend Arbeitskräfte. Durch die getroffene Sonderregelung können
Menschen in Kurzarbeit systemrelevante Wirtschaftszweige unterstützen.</p>



<p>Ob eine Branche bzw. ein Beruf systemrelevant ist, legt
die sogenannte Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem
BSI- (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Gesetz fest.</p>



<p>Beispiele für Tätigkeiten, die den systemrelevanten
Branchen und Berufen zuzuordnen sind, sind die medizinische Versorgung, die
Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, die
Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten,
Apotheken, der Güterverkehr (z. B. für die Verteilung von Lebensmitteln an den
Groß- und Einzelhandel), der Lebensmittelhandel (z. B. Verkauf oder Auffüllen
von Regalen), die Lebensmittelherstellung (auch Landwirtschaft) sowie Lieferdienste
zur Verteilung von Lebensmitteln. </p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter</p>



<p>Hinweis an Radiosender: Sendefertige O-Töne zu den
aktuellen Themen können Sie in unserem Mediendienst downloaden:&nbsp; <a href="http://www.arbeitsagentur.media">www.arbeitsagentur.media</a></p>



<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen
Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/index.htm">http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/index.htm</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



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